Rutschhemmende Fliesen

Rutschhemmende Fliesen für Arbeitsbereiche mit erhöhter Rutschgefahr. An keramische Bodenläge für Arbeitsräume und Bereiche mit Anfall besonders gleitfähigen Stoffen (Fette, Öle, Lebensmittel, Pflanzenabfälle) werden ebenfalls spezielle Forderungen gestellt, denen die rutschhemmenden Korzlilius-Fliesen voll gerecht werden. Durch vorgeschriebene Prüfverfahren nach DIN 51130 werden Fliesen nach bestimmten Kriterien in die 4 Bewertungsgruppen R9 – R12 eingeteilt. Die Anforderungen an die Rutschhemmung nimmt von Gruppe R9 bis Gruppe R12 zu.

Rutschhemmende Fliesen für nassbelastete Barfußräume. Die rutschhemmenden Fliesen von Korzilius für alle Nassbereiche im und um das Haus und für Schwimmbäder werden den geforderten Bewertungskriterien der Bundesarbeitsgemeinschaft der Unfallversicherungsverbände voll gerecht. BAGUV hat den nassbelasteten Barfußbereich in 3 Bewertungsgruppen nach DIN 51097 eingeteilt.

Gruppe

Neigungs -winkel

Bereiche

R 9

von 6°-10°

  • Stationsräume
  • Praxen
  • Flure
  • Schalterräume
  • Verkaufsräume
  • Treppen
  • Gasträume

R 10

mehr als 10°-19°

  • Kaffee- und Teeküchen
  • Sanitäre Räume des Gesundheitdienstes
  • Fahrzeug-Stellplätze
  • Lagerkeller bei der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung

R 11

mehr als 19°- 27°

  • Verpackungs- u. Lagerräume für Milch- und Käseherstellung
  • Kühlbereitung für verpackte Ware
  • Teigzubereitung
  • Waschhallen für Fahrzeugwerkstätten
  • Färbereien für Textilien

R 12

mehr als 27°- 35°

  • Kühlräume für unverpackte Ware
  • Lagerräume für Öle und Fette in Werkstätten
  • Herstellung und Verpackung von Speisefett
  • Speiseöl und Margarine Galvanisierungsraüme

Gruppe

Neigungs -winkel

Bereiche

A

mehr als 12°

  • Barfußgänge (weitgehend trocken)
  • Einzel- und Sammelumkleideräume

B

mehr als 18°

  • Barfußgänge, soweit sie nicht A zugeordnet sind
  • Duschräume
  • Beckenböden im Nichtschwimmerbereich
  • Beckenumgänge
  • Planschbecken
  • ins Wasser führende Leitern
  • Leitern und Treppen außerhalb des Beckenbereichs

C

mehr als 24

  • ins Wasser führende Treppen soweit sie nicht B zugeordnet sind
  • Durchschreitebecken
  • geneigte Beckenränder